Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen

FIBA SECURITIES

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen

FIBA NORDIC SECURITIES SA Sitz: [Stranden 1, P.O. Box 1351 Vika Oslo ] Organisationsnummer: [NOFOR.924300493r] nachfolgend „FIBA“, „Gesellschaft“ oder „wir“

und ihren Kunden („Kunde“).

Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen FIBA und dem Kunden, soweit nicht für einzelne Dienstleistungen besondere Vereinbarungen getroffen wurden.

Besondere Vereinbarungen, Produktbedingungen, Gebührenvereinbarungen, Vollmachten, Anlageverwaltungsmandate sowie sonstige Vertragsdokumente gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich von diesen AGB abweichen.

1.2 Gesetzliche Grundlage

Die Geschäftsbeziehung unterliegt dem jeweils anwendbaren norwegischen Recht sowie den für FIBA geltenden Vorschriften über Wertpapierdienstleistungen und Finanzmärkte.

Hierzu gehören insbesondere die anwendbaren Bestimmungen des norwegischen Wertpapierhandelsrechts („Verdipapirhandelloven“), die hierzu erlassenen Verordnungen sowie die anwendbaren europäischen bzw. EWR-Vorschriften, insbesondere die Regelungen zur Umsetzung von MiFID II/MiFIR, soweit diese in Norwegen Anwendung finden.

FIBA erbringt Dienstleistungen ausschließlich im Umfang der jeweils gültigen behördlichen Erlaubnis und innerhalb des gesetzlich zulässigen Tätigkeitsbereichs.

1.3 Aufsichtsbehörde

FIBA unterliegt, soweit gesetzlich vorgesehen, der Aufsicht der zuständigen norwegischen Finanzaufsichtsbehörde Finanstilsynet.

Informationen über die aufsichtsrechtliche Zulassung und den zulässigen Tätigkeitsumfang können dem öffentlichen Register der zuständigen Aufsichtsbehörde entnommen werden.


2. Dienstleistungen von FIBA

FIBA kann – soweit hierfür jeweils eine entsprechende Erlaubnis besteht – insbesondere folgende Dienstleistungen erbringen:

  1. Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente;
  2. Ausführung von Kundenaufträgen;
  3. Anlagevermittlung;
  4. Anlageberatung;
  5. Vermögens- und Portfolioverwaltung;
  6. Handel mit Finanzinstrumenten;
  7. sonstige gesetzlich zulässige Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen.

Nicht jede dieser Dienstleistungen muss jedem Kunden angeboten werden.

Der konkrete Umfang der Geschäftsbeziehung ergibt sich aus dem jeweiligen Kundenvertrag, dem Anlage- oder Vermögensverwaltungsmandat und den sonstigen Vertragsunterlagen.


3. Kundenklassifizierung

3.1 Kundenkategorien

FIBA klassifiziert Kunden nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich als:

  • Privatkunden („nicht-professionelle Kunden“),
  • professionelle Kunden,
  • gegebenenfalls geeignete Gegenparteien, soweit gesetzlich zulässig.

Die Einstufung erfolgt anhand der gesetzlichen Kriterien und der von FIBA erhobenen Informationen.

3.2 Privatkunden

Privatkunden genießen grundsätzlich den gesetzlich vorgesehenen höchsten Umfang an Anlegerschutz.

FIBA wird gegenüber Privatkunden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, Warnhinweise, Angemessenheits- bzw. Geeignetheitsprüfungen und sonstigen Schutzmechanismen anwenden.

3.3 Professionelle Kunden

Professionelle Kunden können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine geringere Schutzstufe genießen als Privatkunden.

Ein Privatkunde kann eine Behandlung als professioneller Kunde beantragen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine solche Umklassifizierung erfolgt ausschließlich nach einem gesetzlich vorgesehenen Verfahren und nach entsprechender Aufklärung des Kunden.

Ein professioneller Kunde kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Behandlung als Privatkunde beantragen.

3.4 Mitteilungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, FIBA unverzüglich über wesentliche Änderungen seiner persönlichen, finanziellen, beruflichen oder sonstigen Verhältnisse zu informieren, soweit diese für die Kundenklassifizierung oder die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen relevant sein können.


4. Kontoeröffnung und Identifizierung

4.1 Voraussetzungen

Die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung setzt voraus, dass FIBA alle gesetzlich erforderlichen Informationen und Unterlagen erhalten hat.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Identitätsnachweis;
  • Wohn- bzw. Geschäftsanschrift;
  • Steuerinformationen;
  • Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person;
  • Informationen über Einkommen und Vermögen;
  • Informationen über Anlageziele;
  • Informationen über Anlageerfahrung und Kenntnisse;
  • Informationen über Risikobereitschaft und Verlusttragfähigkeit;
  • gegebenenfalls Unternehmens- und Registerunterlagen.

4.2 Geldwäscheprävention

FIBA ist verpflichtet, die jeweils geltenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsverstößen und sonstigen Finanzkriminalitätsrisiken einzuhalten.

FIBA kann daher die Eröffnung eines Kontos oder die Durchführung einer Transaktion ablehnen, wenn erforderliche Informationen oder Nachweise nicht vorgelegt werden oder gesetzliche bzw. aufsichtsrechtliche Gründe entgegenstehen.

4.3 Aktualisierungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Geschäftsbeziehung relevanten Angaben aktuell zu halten.

FIBA kann die Geschäftsbeziehung oder einzelne Transaktionen bis zur Aktualisierung erforderlicher Informationen vorübergehend einschränken.


5. Anlageberatung

5.1 Allgemeines

Im Rahmen der Anlageberatung kann FIBA dem Kunden Empfehlungen zu Finanzinstrumenten oder Anlagestrategien geben.

Eine Anlageempfehlung stellt keine Garantie für einen bestimmten Anlageerfolg dar.

5.2 Geeignetheitsprüfung

Vor einer persönlichen Anlageberatung wird FIBA die gesetzlich erforderlichen Informationen über den Kunden erheben, insbesondere hinsichtlich:

  • Kenntnisse und Erfahrungen,
  • finanzieller Verhältnisse,
  • Fähigkeit, Verluste zu tragen,
  • Anlageziele,
  • Risikobereitschaft,
  • Anlagehorizont.

Auf dieser Grundlage beurteilt FIBA die Geeignetheit einer Empfehlung im gesetzlich erforderlichen Umfang.

5.3 Keine Erfolgsgarantie

Alle Prognosen, Szenarien, Renditeangaben und Einschätzungen stellen lediglich Einschätzungen dar.

Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.


6. Anlagevermittlung und Orderausführung

6.1 Kundenaufträge

Der Kunde kann Aufträge über die von FIBA zugelassenen Kommunikationswege erteilen.

FIBA ist berechtigt, Aufträge nur dann auszuführen oder weiterzuleiten, wenn sämtliche gesetzlichen, regulatorischen und internen Voraussetzungen erfüllt sind.

6.2 Orderannahme

Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn FIBA ihn über den vorgesehenen Kommunikationsweg bestätigt oder die Ausführung tatsächlich einleitet.

Der Eingang eines Auftrags stellt nicht automatisch eine Garantie für dessen Ausführung dar.

6.3 Ablehnung von Aufträgen

FIBA kann einen Auftrag ablehnen oder seine Ausführung zurückstellen, wenn dies:

  • gesetzlich vorgeschrieben ist;
  • aufgrund regulatorischer Anforderungen erforderlich ist;
  • wegen fehlender Deckung erforderlich ist;
  • aufgrund von Marktbedingungen notwendig ist;
  • aufgrund von Geldwäsche-, Sanktions- oder Compliance-Vorschriften erforderlich ist;
  • aufgrund technischer oder operativer Gründe notwendig ist.

6.4 Best Execution

FIBA wird Kundenaufträge nach den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen und der anwendbaren Ausführungsgrundsätze („Best Execution“) behandeln.

Dabei können insbesondere Preis, Kosten, Geschwindigkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, Umfang und Art des Auftrags sowie sonstige relevante Faktoren berücksichtigt werden.


7. Vermögens- und Portfolioverwaltung

7.1 Verwaltungsmandat

Die Vermögensverwaltung erfolgt auf Grundlage eines gesonderten schriftlichen Verwaltungsmandats.

Dieses Mandat legt insbesondere fest:

  • Anlageziele;
  • Anlagehorizont;
  • Risikoprofil;
  • zulässige Finanzinstrumente;
  • Anlagebeschränkungen;
  • Referenzwährung;
  • gegebenenfalls Benchmark;
  • Vergütung;
  • sonstige individuelle Vorgaben.

7.2 Ermessensspielraum

Soweit dem Kundenmandat entsprechend vereinbart, ist FIBA berechtigt, innerhalb der vereinbarten Anlagerichtlinien selbstständig Anlageentscheidungen zu treffen.

7.3 Keine Garantie

FIBA übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Anlageerfolg oder eine bestimmte Rendite.

Der Kunde trägt das wirtschaftliche Risiko der Anlagen, soweit gesetzlich zulässig.


8. Finanzinstrumente und Risiken

Der Kunde erkennt an, dass Investitionen in Finanzinstrumente mit erheblichen Risiken verbunden sein können.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Marktpreisrisiko;
  • Kursverluste;
  • Zinsrisiko;
  • Währungsrisiko;
  • Liquiditätsrisiko;
  • Emittentenrisiko;
  • Kontrahentenrisiko;
  • politische und regulatorische Risiken;
  • operationelle Risiken;
  • Totalverlustrisiko.

Bei bestimmten Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten oder Instrumenten mit Hebelwirkung, kann der Verlust den ursprünglich eingesetzten Betrag erheblich erreichen oder – abhängig von Produkt und Vertragsgestaltung – überschreiten.

Der Kunde darf nur Kapital investieren, dessen Verlust er wirtschaftlich tragen kann.


9. Kundengelder und Kundenvermögen

Kundengelder und Finanzinstrumente werden entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen behandelt und verwahrt.

Soweit FIBA Kundengelder oder Finanzinstrumente nicht selbst verwahrt, können diese bei einem geeigneten Kreditinstitut, Verwahrer, Broker oder sonstigen zugelassenen Finanzinstitut verwahrt werden.

Der Kunde trägt die mit einem solchen Dritten verbundenen gesetzlichen und wirtschaftlichen Risiken, soweit diese nicht von FIBA zu vertreten sind.

Ein Anspruch auf Verwahrung bei einem bestimmten Institut besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


10. Gebühren und Kosten

10.1 Vergütung

Für die erbrachten Dienstleistungen kann FIBA Gebühren und Provisionen erheben.

Die jeweils gültigen Gebühren werden dem Kunden vor Beginn der jeweiligen Dienstleistung oder entsprechend den gesetzlichen Anforderungen mitgeteilt.

10.2 Fremdkosten

Zusätzlich zu den Gebühren von FIBA können dem Kunden insbesondere folgende Kosten entstehen:

  • Börsenentgelte;
  • Abwicklungsgebühren;
  • Verwahrgebühren;
  • Maklergebühren;
  • regulatorische Gebühren;
  • Steuern;
  • Abgaben;
  • Fremdwährungskosten;
  • Kosten von Drittanbietern.

10.3 Änderung von Gebühren

FIBA kann Gebühren ändern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Der Kunde wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.


11. Interessenkonflikte

FIBA unterhält organisatorische und administrative Verfahren zur Identifizierung, Vermeidung und – soweit eine Vermeidung nicht möglich ist – ordnungsgemäßen Behandlung von Interessenkonflikten.

Interessenkonflikte können insbesondere entstehen zwischen:

  • FIBA und dem Kunden;
  • Mitarbeitern von FIBA und Kunden;
  • verschiedenen Kunden;
  • verbundenen Unternehmen und Kunden;
  • FIBA und Produktanbietern;
  • verschiedenen Geschäftsbereichen.

Soweit gesetzlich erforderlich, wird FIBA den Kunden über wesentliche Interessenkonflikte informieren.


12. Kommunikation

12.1 Kommunikationswege

Die Kommunikation zwischen FIBA und dem Kunden kann insbesondere erfolgen über:

  • E-Mail;
  • Telefon;
  • Kundenportal;
  • schriftliche Mitteilungen;
  • sonstige vereinbarte elektronische Kommunikationswege.

12.2 Elektronische Kommunikation

Der Kunde stimmt, soweit gesetzlich zulässig, der elektronischen Übermittlung von Informationen zu.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten.

12.3 Aufzeichnungen

FIBA kann gesetzlich vorgeschriebene oder zulässige Telefonate, elektronische Kommunikation, Orders und sonstige Kommunikation aufzeichnen und speichern.

Die Aufbewahrung erfolgt entsprechend den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.


13. Vollmachten und Sicherheit

Der Kunde kann FIBA im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung Vollmachten erteilen.

Vollmachten gelten nur in dem Umfang, in dem sie ausdrücklich erteilt wurden.

FIBA ist berechtigt, Aufträge oder Weisungen zurückzuweisen, wenn Zweifel an deren Authentizität, Rechtmäßigkeit oder Autorisierung bestehen.


14. Datenschutz

FIBA verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.

Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von FIBA.

Der Kunde verpflichtet sich, die dort enthaltenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen.


15. Haftung

15.1 Grundsatz

FIBA haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.

15.2 Keine Haftung für Marktverluste

FIBA haftet grundsätzlich nicht für Wertverluste, die allein aus der Entwicklung von Finanzmärkten oder Finanzinstrumenten entstehen, sofern diese nicht auf einer Pflichtverletzung von FIBA beruhen.

15.3 Drittanbieter

Für Handlungen oder Ausfälle von Börsen, Handelsplätzen, Banken, Verwahrstellen, Brokern oder anderen Dritten haftet FIBA nur nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere soweit FIBA ein eigenes Verschulden trifft.

15.4 Technische Störungen

FIBA haftet nicht für Schäden aufgrund von Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von FIBA, soweit gesetzlich zulässig.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Ausfälle von Kommunikationsnetzen;
  • technische Störungen;
  • Cyberangriffe;
  • Stromausfälle;
  • Marktunterbrechungen;
  • Naturereignisse;
  • behördliche Maßnahmen;
  • sonstige Ereignisse höherer Gewalt.

16. Beschwerden

Der Kunde kann Beschwerden über die Dienstleistungen von FIBA jederzeit einreichen.

Beschwerden sind an folgende Stelle zu richten:

FIBA NORDIC SECURITIES SA Beschwerdestelle [Adresse] [E-Mail]

FIBA wird Beschwerden entsprechend den geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen bearbeiten.

Der Kunde wird über die weitere Vorgehensweise und gegebenenfalls bestehende Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung informiert.


17. Beendigung der Geschäftsbeziehung

17.1 Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann die Geschäftsbeziehung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.

17.2 Kündigung durch FIBA

FIBA kann die Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen kündigen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.3 Folgen der Beendigung

Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung sind offene Verpflichtungen auszugleichen.

Finanzinstrumente und Guthaben des Kunden werden nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen übertragen oder ausgezahlt.


18. Änderungen der Geschäftsbedingungen

FIBA kann diese AGB ändern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.

Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Kunde Gelegenheit, der Änderung innerhalb der vorgesehenen Frist zu widersprechen oder die Geschäftsbeziehung zu beenden.


19. Anwendbares Recht

Für die Geschäftsbeziehung zwischen FIBA und dem Kunden gilt, soweit gesetzlich zulässig, norwegisches Recht.

Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit diese zwingend anwendbar sind.


20. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen FIBA und dem Kunden der gesetzlich zuständige Gerichtsstand in Norwegen vereinbart.

Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


21. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.


22. Inkrafttreten

Diese AGB treten am [Datum] in Kraft.

FIBA NORDIC SECURITIES SA

Vertreten durch:

Am Marienberg 22 15344 Strausberg Deutschland

[A.BEKKER] [Manager]